top of page

VEREIN

SATZUNG

Hier finden Sie die Satzung des gemeinnützigen Vereins Antons kleine Welt e.V. 

Satzung § 1 Name, Ziel der Eintragung 1. Der Verein führt den Namen Antons kleine Welt. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“
§ 2 Vereinssitz Der Sitz des Vereins ist Freienwill.
§ 3 Vereinszweck 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck der Förderung von Kunst und Kultur. 2. Insbesondere bietet der Verein einen Rahmen für musikalische Ausbildung und Betätigung. Er fördert musikalisches Interesse, ermöglicht Ensemble- und Auftritts- Erfahrung und bereitet gegebenenfalls auf das Studium der Musik an Hochschulen vor. 3. Der Verein versteht sich gleichzeitig als Forum für Vorspiele und Aufführungen und bemüht sich um eine Bereicherung des kulturellen Lebens der Region.
§ 4 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden (gegebenenfalls auch juristische Personen).
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Ãœber die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags durch den Vorstand entscheidet abschließend die Mitgliederversammlung über den Antrag. 2. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch den/die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
§ 7 Verlust der Mitgliedschaft 1. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand erklärt werden. 2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Ãœber den Ausschluss entscheidet nach Antrag des Gesamtvorstands die Mitgliederversammlung. Während eines solchen Ausschlussverfahrens ruhen die Rechte und Pflichten des betreffenden Mitglieds. 3. Beitragsrückstände können zum Verlust der Mitgliedschaft führen. 4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
§ 8 Beitragsleistungen 1. Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliedsversammlung festgesetzt. 2. Die Schüler entrichten Entgelte für den regelmäßig erteilten Unterricht. Die Höhe und Fälligkeit der Entgelte werden in einer separaten Entgeltordnung durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Diese Entgeltordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.
§ 9 Vereinsorgane Geschäftsführender Vorstand, Gesamtvorstand und Mitgliederversammlung sind die drei Organe des Vereins.
§ 10 Vereinsvorstand, Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben 1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. 2. Der Geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. 3. Der Geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und repräsentiert ihn nach außen. Er koordiniert die Unterrichtserteilung und Raumnutzung. Er schließt Unterrichts-Verträge mit den Schülern und Freie-Mitarbeiter-Verträge mit den Lehrern der Musikschule „Antons kleine Welt e.V.“. Er kümmert sich sowohl um den reibungslosen Ablauf der Entrichtung der Unterrichtsentgelte durch die Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter an „Antons kleine Welt e.V.“, als auch um die Entrichtung der Honorare an die Freien Mitarbeiter von „Antons kleine Welt“. 4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. 5. Passives und aktives Wahlrecht haben alle volljährigen Vereinsmitglieder.
§ 11 Aufwendungsersatz 1. Alle Vereinsämter sind Ehrenämter. 2. Die Organmitglieder und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB. 3. Der Anspruch kann nur innerhalb einer Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung unter Vorlage prüffähiger Belege geltend gemacht werden.
§ 12 Ehrenamtsfreibetrag 1. Aufwandsentschädigungen, die an die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Gesamtvorstands ausgezahlt werden, sind nur in angemessener Höhe und bis zum jährlichen Maximalbetrag von 720.- € möglich. 2. Bei freiwilligem Verzicht auf eine in Punkt 1 genannte Aufwandsentschädigung kann vom Verein nach § 10b Abs. 3 EStG eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
§ 13 Kassenprüfung 1. Zum Zwecke der Kassenprüfung sind zwei Kassenprüfer zu wählen die Einsicht in die Jahresabrechnung des Vereins nehmen. Der Geschäftsführende Vorstand legt den Kassenprüfern jeweils zum Jahresende die vollständige Abrechnung vor. 2. Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt in der Ordentlichen Mitgliederversammlung. Sie werden jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
§ 14 Ordentliche Mitgliederversammlung, Einberufung, Form, Beschlussfassung, Beurkundung der Beschlüsse 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. 2. Anträge, die Tagesordnung betreffend, können von Mitgliedern des Vereins vor der Einberufung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung gestellt werden. 3. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende und im Falle seiner Abwesenheit der Stellvertretende Vorsitzende. 4. Der Kassenbericht erfolgt bei jeder ordentlichen Mitgliederversammlung durch den Geschäftsführenden Vorstand. Die Kassenprüfer berichten über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung. Die anwesenden Mitglieder stimmen über die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstands ab. 5. Jede ordnungsgemäß einberufende Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 6. Die Mitgliederversammlung berät und entscheidet unter anderem über alle allgemeinen Belange, sowie die Öffentlichkeitsarbeit von „Antons kleine Welt e.V.“. Sie fasst gegebenenfalls Beschlüsse über die in den Paragraphen §6, §7, §8, §10, §13 und §16 erläuterten Punkte, sowie über Satzungsänderungen. 7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 8. Ãœber die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung 1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und er Gründe verlangt. 2. Die Einberufung erfolgt durch den Geschäftsführenden Vorstand unter Angabe der Tagesordnung. 3. Alle Regelungen, die für die Ordentliche Mitgliederversammlung gelten, gelten mit Ausnahme des Punktes 1, § 14 ebenso für Außerordentliche Mitgliederversammlungen.
§ 16 Nutzung von Räumlichkeiten, Instrumenten und Equipment für Unterricht und Veranstaltungen, Mietzahlungen an die Eigentümer 1. Antons kleine Welt e.V. nutzt die für den Musikschulbetrieb freigegebenen Räume der Eheleute Großmann, Heidefelder Weg 7, 24991 Freienwill. Diese werden im Folgenden „Eigentümer“ genannt. 2. Antons kleine Welt e.V. entrichtet eine Raummiete an die Eigentümer, die sich auf die tatsächlich genutzten Zeiten der jeweiligen Räume, Instrumente und Equipment bezieht. Diese sind an den Umfang der Unterrichts-Verträge und an eine damit verbundene pauschale Nutzung des Eingangsbereichs, der sanitären Einrichtungen und der Konzertbühne gebunden. 3. Die Miete berechnet sich als Anteil an den aktuell bestehenden Einnahmen aus den Unterrichtsverträgen. 4. Die Höhe des Anteils wird in gegenseitigem Einvernehmen von Mitgliederversammlung und Eigentümern jeweils für das laufende Jahr festgesetzt.
§ 17 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall 1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Landesferienkurs für Musik e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Antons kleine Welt e.V.
Musikschule, Heidefelder Weg 7, 24991 Freienwill
04602/501
www.antons-kleine-welt.de

Vertragsbedingungen

1. Anmeldungen können jeweils zu Beginn eines Monats erfolgen. Es sind die dafür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Verträge werden zwischen dem Schüler, bzw. Erziehungsberechtigtem, und der Leitung der Schule für Musik geschlossen. Nebenabsprachen mit den Fachkräften den Vertrag betreffend gelten als nicht getroffen.

2. Kündigungen können zu jedem Zeitpunkt im Jahr, jeweils zum Monatsende, erfolgen und werden binnen einer Frist von drei Monaten ab Eingang der Kündigung wirksam. Nur schriftlich beim Inhaber der Schule für Musik eingegangene Kündigungen werden akzeptiert.

3. Der erste Monat gilt als bezahlter Probeunterricht. Innerhalb dieses ersten Monats kann der Schüler / der Erziehungsberechtigte den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.

4. Die monatliche Zahlung erfolgt durch Dauerauftrag des Schülers / des Erziehungsberechtigten jeweils zum Ersten eines jeden Monats. 

5. Der Unterricht findet einmal wöchentlich zu dem mit der Fachkraft abgesprochenen Termin statt. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Schleswig Holstein findet kein Unterricht statt. 

6. Lässt der Schüler den Unterricht ausfallen, hat er keinen Anspruch auf einen Nachholtermin. Lässt der Lehrer den Unterricht ausfallen, besteht Anspruch auf einen Nachholtermin, mit Ausnahme ärztlich attestierter Erkrankung des Lehrers für maximal einen Termin pro Schulhalbjahr. Längere Unterrichtsausfälle werden nach Absprache vergütet.

 

ENTGELTORDNUNG

Einzelunterricht 30 Min. 66,00€ monatl. (erm. 54,00€*)

Einzelunterricht 45 Min. 84,00€ monatl. (erm. 72,00€*)

Zweiergruppe 45 Min. 50,00 (je Schüler/Schülerin)

Band (monatl.) 22,00€ (erm. 14,00€**)

Leihinstrumente monatl. 15,00€

​

* abzüglich 12,00€ Familienermäßigung oder Mehrfächerermäßigung

** abzüglich 8,00€ für Schüler/Schülerinnen, die in AKW e.V. Einzelunterricht nehmen

bottom of page